Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir von Lott GmbH möchten, dass sich alle auf unserer Website gut zurechtfinden – unabhängig von eventuellen Einschränkungen. Deshalb arbeiten wir laufend daran, unsere Online-Angebote möglichst barrierefrei zu gestalten.
Als Dienstleistungserbringer im elektronischen Geschäftsverkehr sind wir gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet, unsere Website barrierefrei zu gestalten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.
Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 sowie die Barrierefreiheitsanforderungen-Verordnung (BFSGV).
Diese Erklärung gilt für die Website: https://www.lottgmbh.de/
Wie barrierefrei ist unsere Website?
Unsere Website ist nur teilweise barrierefrei. Einige technische und inhaltliche Anforderungen werden bisher nicht vollständig erfüllt. Das wollen wir ändern – Schritt für Schritt.
Wir orientieren uns bei der Umsetzung an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA.
Was ist (noch) nicht barrierefrei?
1. Texte in Bildern / Grafiken mit Text
- Problem: Auf der Startseite und an anderen Stellen sind Grafiken mit Text eingesetzt (z. B. Buttons oder Banner).
- Lösung: Wo möglich, ersetzen wir solche Elemente oder ergänzen sie mit Alternativen.
2. Formulare
- Problem: Nicht alle Online-Formulare sind technisch barrierefrei aufgebaut.
- Lösung: Neue Formulare gestalten wir von Anfang an barrierefrei. Bestehende überarbeiten wir fortwährend.
3. Fehlende Labels
- Problem: Manche Formularelemente (z. B. das Suchfeld auf der Startseite) sind nicht korrekt beschriftet.
- Lösung: Diese Lücken werden – sofern technisch möglich – behoben.
4. PDF-Dokumente
- Problem: Viele PDFs auf unserer Website sind nicht barrierefrei.
- Lösung: Neue Dokumente erstellen wir barrierefrei. Für ältere oder externe Dateien bieten wir, wenn möglich, eine HTML-Alternative an.
5. Fehlende Alternativtexte
- Problem: Bei manchen Bildern fehlen Alternativtexte.
- Lösung: Künftig achten wir konsequent auf die Angabe von Alt-Texten bei allen neuen visuellen Inhalten.
Informationen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Unsere Website bietet folgende Barrierefreiheitsfunktionen:
- Gewährleistung der Bedienbarkeit der Webseite per Tastatur.
- Optimierte Kontrastwerte.
- Schriftgrößen und Interaktionsflächen (Links und Buttons) sind entsprechend barrierearm eingerichtet.
Kompatibilität mit assistiven Technologien:
- Die grundlegende Einhaltung der WCAG-Richtlinien und HTML-Strukturen sorgt für die entsprechende Kompatibilität mit Screenreadern.
Verwendete Standards: WCAG 2.1 Level AA
Unverhältnismäßige Belastung gemäß § 17 BFSG
Für bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen haben wir eine Beurteilung nach § 17 BFSG vorgenommen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass deren Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Die Beurteilung erfolgte anhand der gesetzlichen Kriterien (Kosten, Nutzen, organisatorische Auswirkungen) und wird alle fünf Jahre überprüft.
Betroffen sind folgende Bereiche:
1. Texte in einfacher Sprache
- Unsere Seiten zur Unternehmensvorstellung und Navigation sind in einfacher Sprache verfügbar.
- Fachspezifische Inhalte, z. B. zur Personalvermittlung in spezialisierten Branchen, lassen sich nach unserer Beurteilung nicht sinnvoll in einfache Sprache übersetzen, ohne die fachliche Aussagekraft zu verlieren. Die Kosten für eine vollständige Übersetzung aller Fachinhalte stehen nach unserer Bewertung in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.
2. Komplexe Grafiken mit erklärendem Text
- Einige Illustrationen dienen der Visualisierung von internen Prozessen oder Arbeitsmodellen.
- Eine vollständige barrierefreie Alternative ist nach unserer Beurteilung derzeit mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Die vollständige Beurteilung liegt der zuständigen Marktüberwachungsbehörde vor und kann auf Anfrage eingesehen werden.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 22.06.2026 überprüft von Lott GmbH.
Haben Sie Barrieren bemerkt?
Wir freuen uns über Ihre Hinweise. Wenn Ihnen etwas auffällt oder Sie Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, schreiben Sie uns: info@lott.hofmann.info
Schlichtungsverfahren und Marktüberwachung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir gegen Bestimmungen des BFSG verstoßen und Sie daher unsere Website nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Schlichtungsverfahren
Sie können bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Kontakt Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: +49 30 18527 2805
Marktüberwachungsbehörde
Die Überwachung der Einhaltung des BFSG liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Diese sind in einem Staatsvertrag übereingekommen, die Marktüberwachung mit Blick auf das BFSG für alle Bundesländer zentral zu organisieren. Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages am 26. September 2025 hat die gemeinsame „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF AöR) als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt ihre Arbeit aufgenommen. Sie können sich an diese wenden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de